Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung. Auf unserer Website finden Sie Informationen über den Lehrstuhl und die dort durchgeführten Aktivitäten. Im Bereich „Aktuelles“ erhalten Sie Auskunft über die neuesten Ereignisse und aktuellen Projekte am Lehrstuhl sowie unter „Archiv Forschungsaktivitäten“ Informationen über vergangene Projekte. Unter „Lehre“ können Sie sich über die angebotenen Lehrveranstaltungen im laufenden und in den kommenden Semestern informieren. Außerdem finden Sie hier Hinweise zur Promotion sowie zu meinem Team und zu meiner Person.

Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung bietet Vorlesungen, Übungen, Prüfungsvorbereitungskurse und Arbeitsgemeinschaften im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft (Staatsexamen), des Bachelor-Nebenfachs (Zivilrecht) sowie des Magister Legum (LL.M.) für ausländische Juristinnen und Juristen an.

Vorlesungen und Übungen (Prof. Dr. Schmolke)

  • BGB – Allgemeiner Teil (AT) (Grundvorlesung)
  • Konzern- und Umwandlungsrecht (Schwerpunktbereich / Vertiefung)
  • Kapitalmarkt- und Übernahmerecht
  • Einführung in die Rechtsökonomie (Grundvorlesung)
  • Übung zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (für )

Begleitende Arbeitsgemeinschaften (Wissenschaftliches Team)

  • AG Gesetzliche Schuldverhältnisse
  • AG BGB – Allgemeiner Teil (Studienbeginn)

Im Wintersemester 26/27 werden folgende Lehrveranstaltungen von LS Schmolke angeboten:

Im Wintersemester 2026/27 nimmt Prof. Dr. Schmolke ein Forschungssemester in Anspruch.

Themen

Ich vergebe Dissertationsthemen aus den Bereichen des deutschen, europäischen und internationalen Gesellschaftsrechts, des Kapitalmarkt- und Bankrechts sowie des (europäischen) Privatrechts. Dabei habe ich ein besonderes Interesse an methodischen Ansätzen, die sich an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft bewegen.

Voraussetzungen

Für die Zulassung als Doktorand|in setze ich grundsätzlich ein gehobenes Prädikat im Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsexamen voraus. Die Prüfungsnote sollte also eine zweistellige Punktzahl aufweisen. Bewerber|innen sollten zudem bereits genauere Vorstellungen von möglichen, für sie interessanten Dissertationsthemen haben. Auswärtige Bewerber*innen sollten zudem die Promotionsvoraussetzungen ihrer Heimatuniversität erfüllen. Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz finden Sie hier.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach Ansicht der Professoren, die in Mainz die Fächer Handels- und Wirtschaftsrecht vertreten, die Zulassung zur Promotion in diesen Fächern grundsätzlich ein entsprechendes Schwerpunktstudium einschließlich der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar in diesem Bereich voraussetzt.

Anfrage und Annahme

Wenn Sie unter meiner Betreuung eine Dissertation verfassen möchten und die genannten Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte mit einem entsprechenden Schreiben an mich, dem Sie bitte folgende Unterlagen/Angaben beifügen:

  • Interessengebiet und konkrete Themenvorschläge mit einer ausführlich formulierten Zusammenfassung des Vorhabens
  • Übersicht über die Studienleistungen
  • Prüfungsnote
  • Lebenslauf
  • Kopien eigener Veröffentlichungen (sofern vorhanden)

Die endgültige Zulassung als Doktorand*in erfolgt erst nach der Erstellung eines Exposés zum gemeinsam ausgewählten Promotionsthema. Das Exposé kann gegebenenfalls auch als Grundlage für die Bewerbung um ein Promotionsstipendium dienen. Die Fertigstellung sollte nicht länger als drei Monate dauern.